Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest und wie kann ich dies Nachweisen?
- Wer sich freitesten will, kann den PCR-Test als Nachweis vorlegen.
- Bei Besuchen in Heimen, Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen muss die Besuchsabsicht glaubhaft nachgewiesen werden. z.B. mit einer Bescheinigung von dem jeweiligem Krankenhaus oder Heim.
- Pflegende Angehörige müssen dies ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft nachweisen.
- Auch eine Leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.