Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest und wie kann ich dies Nachweisen?

  1. Wer sich freitesten will, kann den PCR-Test als Nachweis vorlegen.
  2. Bei Besuchen in Heimen, Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen muss die Besuchsabsicht glaubhaft nachgewiesen werden. z.B. mit einer Bescheinigung von dem jeweiligem Krankenhaus oder Heim.
  3. Pflegende Angehörige müssen dies ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft nachweisen.
  4. Auch eine Leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Wann muss ich den vollen Preis von 9,50€ bezahlen?

Personen die nicht unter den genannten Testgründen fallen, zahlen den vollen Preis von 9,50€.
 

ZAHLUNGSHINWEIS:

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus hygienischen Gründen kein Wechselgeld aus geben können.

** die genannte Regelung gilt nur unter vorbehalt und kann im Einzelfall abgelehnt werden.